BHKW-Vollstromeinspeisung
oder
BHKW-Überstromeinspeisung

© Dagego

Nach dem Sie den Antrag auf Einspeisung im Netzparallelbetrieb gestellt haben, werden Sie mit der Frage konfrontiert, ob Sie die Vollstromeinspeisung oder Überstromeinspeisung wünschen.

Die Beantwortung ist von verschiedenen Faktoren abhängig und sollte gut überlegt sein, da sie Teil des Vertrages ist.

Überstromeinspeisung

Die Überstromeinspeisung besagt, dass nur ein Teil des erzeugten Stromes eingespeist wird. Und zwar der Teil, der nicht selbst verbraucht wird.

Das bedeutet also, dass man einen Teil des erzeugten Stromes selbst verbraucht und einen anderen Teil einspeist. Das Verhältnis der beiden wird vom Verbraucher bestimmt. Wenn das BHKW nachts läuft, und kaum Verbraucher eingeschaltet sind, wird viel eingespeist. Wenn das BHKW zwischen 11:00 und 14:00 läuft, sollte man annehmen, das der größte Teil selbst verbraucht wird.

Da Sie in der Regel nicht den gleichen Betrag pro KWh (sprich: Kilowattstunde) erhalten, wie Sie für den erzeugten Strom bekommen, wird der vorhandene Bezugszähler ersetzt durch einen Bezugs-Einspeisezähler. Er unterscheidet sich vom ersten durch eine weiteres Zählwerk. Sollte ihr Strombedarf größer sein als der produzierte, wird aus dem öffentlichen Netz die entsprechende Energiemenge bezogen. Es dreht sich das Zählwerk für den bezogenen Strom. Im umgekehrten Fall, wird der überschüssige Strom eingespeist. Nun zählt das Zählwerk für den erzeugten Strom. Wird von Ihnen Strom aus dem Netz bezogen, zählt das eine Zählwerk, wenn Sie mehr erzeugen als sie benötigen zählt das andere Zählwerk. Wenn Bedarf und Erzeugung gleich groß sind, stehen beide Zählwerke still.

Vollstromeinspeisung

Die Vollstromeinspeisung ist nun einfach erklärt. Wie der Name schon sagt, wird der erzeugte Strom vollständig eingespeist.

Das geschieht über einen weiteren Zähler, über den das BHKW mit dem öffentlichen Netz verbunden ist. Sollte nun Strom erzeugt werden, dreht sich der neu hinzugekommene Zähler. Wird Strom benötigt, dreht sich das Zählwerk des vorhandenen Zählers wie gehabt.

Zusammenfassung

Wenn man erheblich mehr für den bezogenen Strom gegenüber den eingespeisten Strom bezahlen müssen, wählt man die Überstromeinspeisung.

Das ist im Heizölbetrieb der Fall. Hier wird nach dem KWK Gesetz (Kraft Wärme Kopplung) vergütet. Die aktuelle Vergütung finden Sie hier. Vergütung im Heizölbetrieb

Die Vollstromeinspeisung wird gewählt, wenn die Vergütung höher ist als der Betrag, den man selber für den Stromeinkauf bezahlt.

Das war mal der Fall als der Strom im Einkauf noch günstig war. Zu der Zeit war die Vergütung nach EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) mit Pflanzenöl lukrativ. So um 2009.