Einspeise-Vergütung
BHKW im Pflanzenöl-Betrieb

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Die Betrachtung gilt für BHKW bis 150KW Leistung.

Die Vergütung für den eingespeisten Strom setzt sich aus Grundbetrag und Boni zusammen.

Der Grundbetrag ist 11,5 ct/kWh für das Jahr 2004. Jedes weitere Jahr reduziert sich der Betrag um 1,5%.

Die Höhe vom Grundbetrag ist abhängig von dem Jahr der Inbetriebnahme. Der Grundbetrag ist konstant ab dem Jahr der Inbetriebnahme.

Der Boni setzt sich aus zwei Beträgen zusammen.

BSM 8/14

BSM 11/19

Die Vergütung ist also Grundbetrag plus 8 ct/kWh Boni. Die Vergütung gilt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme.

Jahr der Inbetriebnahme Grundbetrag
in ct / kWh
Grundbetrag
plus Boni
in ct / kWh
2004 11,50 19,50
2005 11,33 19,33
2006 11,16 19,16
2007 10,99 18,99
2008 10,83 18,83
2009 10,66 18,66
2010 10,50 18,50
2011 10,35 18,35

Achtung! Ab dem 01.01.2012 werden Neuanlagen die mit Pflanzenöl betrieben werden, nicht mehr gefördert.

Alle Angaben ohne Gewähr.