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Die Betrachtung gilt für BHKW bis 150KW Leistung.
Die Vergütung für den eingespeisten Strom setzt sich aus Grundbetrag und Boni zusammen.
Der Grundbetrag ist 11,5 ct/kWh für das Jahr 2004. Jedes weitere Jahr reduziert sich der Betrag um 1,5%.
Die Höhe vom Grundbetrag ist abhängig von dem Jahr der Inbetriebnahme. Der Grundbetrag ist konstant ab dem Jahr der Inbetriebnahme.
Der Boni setzt sich aus zwei Beträgen zusammen.
Die Vergütung ist also Grundbetrag plus 8 ct/kWh Boni. Die Vergütung gilt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme.
Jahr der Inbetriebnahme | Grundbetrag in ct / kWh |
Grundbetrag plus Boni in ct / kWh |
---|---|---|
2004 | 11,50 | 19,50 |
2005 | 11,33 | 19,33 |
2006 | 11,16 | 19,16 |
2007 | 10,99 | 18,99 |
2008 | 10,83 | 18,83 |
2009 | 10,66 | 18,66 |
2010 | 10,50 | 18,50 |
2011 | 10,35 | 18,35 |
Achtung! Ab dem 01.01.2012 werden Neuanlagen die mit Pflanzenöl betrieben werden, nicht mehr gefördert.
Alle Angaben ohne Gewähr.